Gnadenfrist
Die Abrißgenehmingung läßt auf sich warten. Deshalb dürfen die Anwohner von Oskar-von-Millerstr. 16 vorerst auf dem Anwesen bleiben.
Nicht, daß die noch heimlich kochen da.
Von
am 02. Aug. 2005, 12:00- Schreib einen Kommentar
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Die Abrißgenehmingung läßt auf sich warten. Deshalb dürfen die Anwohner von Oskar-von-Millerstr. 16 vorerst auf dem Anwesen bleiben.
Nicht, daß die noch heimlich kochen da.
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am 02. Aug. 2005, 12:00